Sie sind gerade mit ihrem Partner zusammengezogen oder haben eine Wohngemeinschaft gegründet? Prima, dann stellt sich wahrscheinlich die Frage, wie die gemeinsamen Kosten am saubersten abgerechnet werden können. Das ist mit einem Gemeinschaftskonto ganz einfach möglich. Dabei ist es am sinnvollsten, nicht irgendwelche Umwandlungen bestehender Konten anzuvisieren, sondern mit den Personen im gemeinsamen Haushalt ein Gemeinschaftskonto neu zu eröffnen. Gemeinschaftskonten werden von beinahe jeder Bank angeboten, insbesondere Girokonten von Direktbanken bieten häufig eine kostenlose Kontoführung sowie die kostenfreie Ausgabe von Debitkarten und Kreditkarten für alle Kontoinhaber. Werfen Sie doch gleich mal einen Blick in unseren Gemeinschaftskonto-Vergleich.
Partner und Hausgemeinschaften finden sich zusammen und kommen spätestens dann, wenn der gemeinsame Haushalt eingerichtet wird, auf das Thema der monatlichen Fixkosten und wie diese am besten zu verwalten sind, zu sprechen. Neben Modellen, bei denen einer der Partner die Transaktionen für gemeinschaftliche Kosten über sein privates Girokonto allein abwickelt, hat sich in der Praxis die Option; Jeder behält sein privates Konto plus ein Gemeinschaftskonto, durchgesetzt. Bei diesem Modell lassen sich etwaige steuerrechtliche Aspekte außerdem zufriedenstellend für beide Parteien lösen.
Wer sich in Bezug auf die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos nun Gedanken wegen seines Familienstands macht, muss sich nicht sorgen. Jede Art von Gemeinschaft kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Ein Trauschein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht notwendig. Daher können auch Unverheiratete oder Wohngemeinschaften ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Nichtsdestotrotz hat die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos rechtliche und steuerliche Aspekte, die alle künftigen Kontoinhaber kennen sollten. Denn hier macht es mitunter einen Unterschied, ob man ein gemeinsames Konto als Ehepaar oder als unverheiratete Paarung führt.
Rechtlich besehen bedeutet die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos, dass alle Kontoinhaber die Rechte und Pflichten zum gemeinschaftlichen Konto gleichermaßen ausüben können, oder erfüllen müssen. Um es verkürzt auszudrücken: Räumt einer der Kontoinhaber das Konto leer oder schöpft sogar einen möglichen Dispositionskredit aus, sind aus Sicht der Bank die weiteren Kontoinhaber gesamtschuldnerisch in Regress zu nehmen. Vertrauen ist also eine unentbehrliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Wer sich darüber hinaus vor der Einrichtung eines gemeinsamen Kontos absichern will, sollte mit den weiteren Kontoinhabern Vereinbarungen zum Umgang mit dem Konto schriftlich festhalten. In einem solchen Dokument kann etwa geregelt sein, wie viel Geld ohne vorherige Absprache maximal vom Konto genommen werden darf, oder bis wann jeder seine Einzahlungen vorzunehmen hat. Auch für den Fall eines Streits oder gar einer Trennung sollten nach Möglichkeit bereits vor der Einrichtung des Gemeinschaftskontos schriftlich fixierte Regelungen im privaten Rahmen getroffen werden. Richtet man das gemeinschaftliche Konto auf reiner Guthabenbasis ein, lässt sich das Schuldenrisiko sinnvoll beschränken. Die Einrichtung eines Dispositionskredits sollte deshalb gut abgewogen werden, eine mögliche Alternative, die zudem meist günstiger ausfällt, kann der Abschluss eines gemeinsamen Ratenkredits sein.
Die meisten unserer Redaktionsempfehlungen zeichnen sich durch eine kostenlose Kontoführung aus und bieten häufig jeweils eine Konto- und Kreditkarte für beide Kontoinhaber ohne Extrakosten. Unsere Empfehlungen verfügen zudem über Testsiegel. Die norisbank konnte bei der Stiftung Warentest Finanztest im Test 09/2019 in der Kategorie „Kostenloses Girokonto ohne Bedingungen“ überzeugen und die DKB wurde von Focus Money in der Ausgabe 11/2021 zum „Testsieger Girokonto“ gekürt - hier geht es zur Übersicht zum DKB Gemeinschaftskonto „Bestes Girokonto“. Das Girokonto der Consorsbank kann ebenfalls punkten und erhielt im Vergleich von Euro und FMH von 11/2021 die Note „Sehr gut“ im Vergleich der Onlinekonten von 16 Direktbanken. Die ING überzeugt schon lange viele Kunden und ist somit im jährlichen Bankentest der Fachzeitschrift Euro schon von 2007 bis 2021 unangefochtene Nummer 1 und damit „Deutschlands beliebteste Bank - 15 Jahre Kundensieger“, zuletzt in der Ausgabe 05/2021. Hier geht es zu unserer Übersicht zum ING Gemeinschaftskonto. Focus Money zeichnete das Postbank Girokonto als „Bestes Girokonto“ aus, veröffentlicht in der Ausgabe 12/2018. Die Fachzeitschrift Euro zeichnete die comdirect als „Deutschlands beste Bank Testsieger 2021 Ausgabe 05/2021 der Euro" aus. Die Commerzbank wurde „Beste Filialbank Deutschlands Platz 1 Commerzbank 2018-2021“, in der Finanzzeitschrift Euro.
Der besondere Vorzug des Gemeinschaftskontos besteht vor allem darin, dass alle gemeinschaftlichen Kosten etwa für Miete, Strom oder Internet, die im gemeinsamen Haushalt anfallen, über ein solches Girokonto einfach verwaltet und termingerecht gezahlt werden können. Zu diesem Zweck überweist jeder der Kontoinhaber seinen Beitrag auf das gemeinsam geführte Konto, von dem wiederum alle monatlichen Fixkosten der Gemeinschaft abgebucht werden. Gemeinschaftskonten sind daher oft Girokonten, die zusätzlich zu privaten Konten eingerichtet werden. Am ehesten bieten sich kostenlose Girokonten als Gemeinschaftskonto an, die Sie hier in unserem Vergleich in Sekundenschnelle finden. Achten Sie unbedingt auch auf unsere Empfehlungen für Gemeinschaftskonten.
Zwar kann jede Gemeinschaft ein gemeinsames Konto eröffnen, ein Freistellungsauftrag für das Gemeinschaftskonto jedoch kann nur von Eheleuten erteilt werden. Unverheiratete sowie alle anderen Gemeinschaften können dagegen im Vorfeld keinen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken daher einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Erst über die Steuererklärung am Jahresende können sich die Kontoinhaber zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Da ein Partnerkonto aber meistens als weiteres Konto neben dem weiter bestehenden privaten Girokonto eingesetzt wird, tritt dieser Fall für ohne Trauschein zusammen lebende Partner in der Praxis kaum ein. Dies ist in dem Umstand begründet, dass der Freistellungsauftrag bei Unverheirateten in der Regel für das private Girokonto erteilt wird.
Wie alle Kapitalanlagen ist das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 26,38 Prozent und errechnet sich aus der eigentlichen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, auf die zusätzlich der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent fällig wird. Gegebenenfalls kommt auch noch die Kirchensteuer dazu. Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können die Verfügungsberechtigten diese Steuer bis zu einem festgelegten Freibetrag (801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete) umgehen.
Das Gemeinschaftskonto kann als Und-Konto oder als Oder-Konto geführt werden. Die flexiblere und gängigere Variante ist das Oder-Konto. Bei dieser Kontoform können alle Inhaber unabhängig voneinander über das Girokonto verfügen. Jeder Verfügungsberechtigte kann folglich eigene Entscheidungen treffen und Transaktionen ohne Einverständnis der übrigen Kontoinhaber durchführen. Ausnahmen sind lediglich die Kündigung des Kontos, die Aufnahme eines Kredites oder die Erteilung von Vollmachten an Dritte. In diesen Fällen bedarf es der Unterschrift beider Kontoinhaber.
Im Gegensatz dazu müssen beim Und-Konto stets die Bestätigungen aller Verfügungsberechtigten vorliegen, bevor Bankgeschäfte getätigt werden können. Dadurch gestaltet sich die Kontoführung oftmals umständlich und zeitaufwendig, aus diesem Grund wird das Und-Konto in der Praxis so gut wie nie für Gemeinschaftskonten eingesetzt. Die übliche Variante für die Kontoführung eines gemeinsamen Kontos ist das Oder-Konto.
Wer ein gemeinsames Konto eröffnen möchte, sollte außerdem noch ein bisschen weiter denken. Auch wenn man nicht gerne daran erinnert werden möchte, sollte man sich doch auch mit den traurigen Seiten des Lebens auseinandersetzen und so im Vorfeld erfahren, was mit der Kontoführung eines Partnerkontos passiert, sollte einer der Kontoinhaber von einer Pfändung betroffen sein oder gar versterben.
Denn das Gemeinschaftskonto kann mit einem gültigen Gerichtsbeschluss gepfändet werden. Anders als das klassische Girokonto ist eine Kontoführung als Pfändungsschutzkonto – bei dem der Schuldner weiterhin monatlich über einen gesetzlich festgelegten pfändungsfreien Betrag verfügen darf – jedoch nicht möglich. Beim Oder-Konto haften alle Inhaber gesamtschuldnerisch, das gesamte Guthaben kann also gepfändet werden. In der Praxis bedeutet das, dass ein Kontoinhaber gegebenenfalls auch dann haften muss, wenn er die Verschuldung nicht zu verantworten hat.
Die Pfändung eines in der Praxis kaum angewandten Und-Kontos ist wesentlich schwieriger. Hier muss zunächst gegen jeden Verfügungsberechtigten ein Pfändungsbeschluss vorliegen – meist besteht jedoch nur gegen einen Kontoinhaber ein vollstreckbarer Titel. Dieser darf folglich keine Transaktionen mehr tätigen. Da die Verfügung jedoch nur gemeinsam möglich ist, gilt dies automatisch auch für den zweiten Inhaber. Die tatsächliche Pfändung des Guthabens richtet sich letztendlich nach dem in der Kontengemeinschaft bestehenden Rechtsverhältnis. Können die Verfügungsberechtigten eine Bruchteilsgemeinschaft nachweisen, ist nur derjenige Teil des Kapitals pfändbar, gegen dessen Besitzer der Pfändungsbeschluss vorliegt. Ist dies nicht der Fall, können die Gläubiger das gesamte Guthaben pfänden.
Stirbt einer der beiden Kontoinhaber, nehmen die Erben seinen Platz im Kontovertrag ein. Sie erhalten denjenigen Anteil am Guthaben, der dem Erblasser zustand. Kann dieser nicht eindeutig festgelegt werden, wird die Summe in gleiche Teile gesplittet. Auch im Erbfall gibt es allerdings einen Unterschied zwischen dem Und- und dem Oder-Konto, die der Vollständigkeit halber genannt wird, auch wenn üblicherweise das gemeinsame Konto als Oder-Konto von den Banken angeboten wird. Stirbt einer der Inhaber des üblicherweise eingesetzten Oder-Kontos, ist der zweite Kontoinhaber alleine verfügungsberechtigt. Den Erben gegenüber ist er lediglich zum oben genannten Ausgleich verpflichtet. Beim Und-Konto kann der noch lebende Kontoinhaber nur gemeinsam mit den Erben finanzielle Entscheidungen treffen – sie sind also ebenfalls verfügungsberechtigt.
Eine weitere Besonderheit beim Gemeinschaftskonto besteht darin, dass unter bestimmten Umständen eine Schenkungssteuer fällig werden kann. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn eine höhere Gutschrift oder ein höheres Guthaben auf dem gemeinsam geführten Konto eingeht. Denn das Finanzamt wertet Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto zu gleichen Teilen beiden beziehungsweise allen Kontoinhabern zu. Für die Hälfte des bestehenden Guthabens wird also eine Schenkung an den/die weiteren Kontoinhaber nach den und §742 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) angenommen. Für die Höhe der Schenkungssteuer-Freibeträge sind die Verwandtschaftsverhältnisse der Kontoinhaber des Partnerkontos ausschlaggebend. Eheleute haben einen Freibetrag von 500.000 Euro in 10 Jahren, wohingegen unverheiratete Paare lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro bei der Schenkungssteuer in einer Dekade ausschöpfen können. Schauen Sie also genauer hin, wenn Sie gemeinschaftlich sparen wollen, oder erwartbar höhere Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto liegen sollen.
Jetzt da Sie und Ihr Partner alle Aspekte des Gemeinschaftskontos kennen, können Sie an den Vergleich gehen. In unserem Vergleichsrechner für gemeinsame Konten finden Sie schnell das passende Girokonto. Im Prozess der Kontoeröffnung gibt es zwei Verfahren: Das Postident-Verfahren und die Videolegitimation. Beim Postident-Verfahren suchen die Konto-Antragssteller eine Postfiliale auf. Dort legt man den Personalausweis oder Reisepass vor und der Mitarbeiter der Post überprüft die Identitätsdaten anhand der realen Person. Die Eröffnung eines Kontos mit Postident-Verfahren nimmt einige Tage in Anspruch, da die Antragsunterlagen auf dem Postweg verschickt werden. Einfacher und vor allem schneller ist die sogenannte Videolegitimation. Diese erfolgt per Webcam und ermöglicht so, wenn sie von der kontoführenden Bank angeboten wird, eine Gemeinschaftskonto-Eröffnung in wenigen Minuten. Beachten Sie, dass alle künftigen Kontoinhaber im Eröffnungsprozess entweder das Postident-Verfahren ausführen, oder zur Videolegitimation mit einem gültigen Ausweisdokument anwesend sein müssen.