Alle Jahre wieder feiert die Romantik zum Jahresende ringliche Erfolge

Alle Jahre wieder feiert die Romantik zum Jahresende ringliche Erfolge

Ehe für alle – nach langem Zerren ist dies auch in Deutschland endlich möglich. Gleichgeschlechtliche Paarungen haben nun auch das Recht von Staats wegen einander heiraten zu dürfen. Doch was nur wenigen Paaren bekannt ist, auch eingetragene Lebenspartnerschaften können von der sogenannten Zusammenveranlagung profitieren und so Einkommensteuern sparen. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend bis zum Jahr 2001, allerdings nur für noch nicht verjährte und noch offene Steuerbescheide, etwa durch Einspruch. Das Sahnehäubchen aber kommt jetzt: Wenn Sie Ihren Lieblingsmenschen noch bis Ende des Jahres als Lebenspartner eintragen, können Sie und Ihr Gefährte für das laufende Jahr bereits eine Zusammenveranlagung vornehmen. Hören wir da etwa schon die Hochzeitsglocken läuten?

Vielleicht setzen Sie sich zunächst kurz hin und überlegen. Wollten Sie ihrem Gefährten nicht schon längst einen Antrag machen? Wie wird Ihr Partner wohl reagieren? Haben Sie schon die Ringe besorgt? Gut, wenn Sie sowieso bereits Heiratspläne schmieden und Ihr Lebensgefährte das wahrscheinlich genau so wie Sie sieht, können Sie beide auch gleich ganz direkt über mögliche Steuerersparnisse sprechen. Das ist zwar unromantisch, spart aber bares Geld, das besser in gemeinsame Unternehmungen, Flitterwochen oder auch in ein tolles Fest investiert werden kann, als für die Einkommensteuer.

Sagen Sie ja zu weniger Steuern

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner zusammen gelegt und anhand dessen die zu zahlende Einkommensteuer für das gemeinsam veranlagte Paar berechnet. Der Vorteil besteht darin, dass man so meistens deutlich weniger Steuern zahlt, als würde man einzeln veranlagt. Damit die Zusammenveranlagung möglich ist, sollten beide Partner in einem Haushalt zusammenleben und nicht dauerhaft getrennt sowie über eine unbeschränkte Steuerpflicht verfügen. Insbesondere bei stark unterschiedlichen Einkommen der beiden Partner aus unselbstständiger Arbeit können deutliche Steuerersparnisse erzielt werden. Wer sich für die Hochzeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft noch bis Jahresende entscheidet, ist zudem auch im Erbrecht und bei der Schenkungssteuer bessergestellt.