Das Gemeinschaftskonto als Familienkonto nutzen

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Paare und Lebensgemeinschaften können die Vorzüge eines gemeinschaftlichen Kontos nicht nur selbst nutzen, sondern auch als Familienkonto. Dies macht besonders dann Sinn, wenn Kinder oder Heranwachsende im eigenen Haushalt leben. Bei der Nutzung des Familienkontos entscheidet nicht der Grad der Verwandtschaft, sondern die eingetragenen Personen mit Zugriffsberechtigung über den Zugang zum gemeinsamen Familienkonto, damit kommt es besonders den Patchwork-Familien entgegen.

Ein Girokonto für die ganze Familie

Auch wenn ein Familienkonto nicht speziell von den Banken beworben wird, lässt sich ein Gemeinschaftskonto als ein solches Girokonto nutzen. Einzige Besonderheit zum gewöhnlichen Girokonto sind mehrere Kontoinhaber, meistens zwei Personen. Will man ein Gemeinschaftskonto für die gesamten Familienmitglieder zugänglich machen, gibt man diese entweder bei der Kontoeröffnung oder bei bestehenden Konten später als Berechtigte an. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto als Familienkonto nutzen möchten, achten Sie auf die mitgelieferten Karten und ob diese gebührenfrei ausgegeben werden. Prüfen Sie auch die Bedingungen für weitere Kontonutzer und Inhaber, eventuell kommen hier noch Kosten für die Kontoführung hinzu.

Die juristischen Aspekte kennen und private Regelungen zur Kontonutzung treffen

Auch die rechtliche Seite sollte klar sein und, keine Fragen offenlassen. Wer das Konto als Inhaber eröffnet, haftet für entstehende Salden auf dem gemeinschaftlichen Konto, auch dann, wenn er diese nicht verursacht hat. Auch wenn man einander vertraut, sollte man trotzdem im Rahmen privater Absprachen und schriftlich fixierter Vereinbarungen die Nutzung des gemeinsamen Kontos im Vorfeld regeln. Man könnte etwa festlegen, wie viel Bargeld ohne Nachfrage verfügt werden kann, oder, für welche Zwecke Geld vom Familienkonto abgehoben werden darf. Sollen Kinder oder Jugendliche auch schon Zugriff auf das Konto bekommen? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wie sieht es mit der Besteuerung aus, gerade bei Unverheirateten. All diese Dinge sollte man bedenken und im Idealfall als schriftliche Vereinbarung festlegen.

Nicht nach dem Entweder-oder-Prinzip vorgehen

Bei gemeinschaftlichen Konten braucht man im Übrigen nicht nach dem Entweder-oder-Prinzip vorzugehen. Die häufigste Form der Kontoführung bei Familien oder Haushalten sieht so aus, dass der überwiegende Teil jeweils selbst ein eigenes Girokonto führt plus ein Gemeinschaftskonto, auf dem jeder einen Beitrag monatlich einzahlt. So hat jeder der Partner seine eigene Privatkasse und die gemeinschaftlichen Fixkosten werden über das gemeinsame Girokonto bezahlt. Bei sehr unterschiedlichen Einkommensituationen der Partner können außerdem die Anteile an den monatlichen Kosten angepasst werden, sodass derjenige, der mehr verdient, einen größeren Posten an den Gemeinschaftskosten übernimmt. Mit einer solchen Regelung lassen sich Konflikte rund ums Geld vermeiden.

Familienkonto für Patchwork-Familien sinnvoll

Ein Gemeinschaftskonto, das als Familienkonto genutzt wird, eignet sich hervorragend für Patchwork-Familien. Gerade in diesen Familien-Konstellationen ist es wichtig, dass jeder über den gleichen Anteil am Familieneinkommen verfügen kann, um Streitereien oder Eifersucht zu vermeiden. Neben den Kosten für Miete, Strom, Telefon, Internet, Heizung und Kinderbetreuung können über das gemeinsame Familienkonto auch Mitgliedsbeiträge für Sportvereine der Kinder, Ausgaben für Klassenfahrten, Bücher, Führerschein oder gemeinsame Reisen bezahlt werden. Dadurch haben Familien nicht nur einen guten Überblick über ihre monatlichen Ausgaben, sondern können sich auch die Führung eines Haushaltsbuchs sparen. Selbst das Taschengeld lässt sich über das gemeinsame Konto abwickeln, auf diese Weise lernen Heranwachsende auch schon den Umgang mit Girokonten.

Wer nicht nur die Ausgabenseite regeln möchte, sondern auch Guthaben auf dem Familienkonto ansparen möchte, sollte im Vergleich Girokonten mit Guthabenverzinsung auswählen.

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