Ein Gemeinschaftskonto online eröffnen und einrichten

Kontoinhaber aufgehorcht: Das sind die Neuerungen bei Zahlungsdiensten ab 2018

Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos verbinden viele Verbraucher mit großem Aufwand, viel Papierkram und einer umständlichen Kündigung des Altkontos. Heutzutage ist das jedoch längst nicht mehr der Fall. Das Partnerkonto kann schnell, unkompliziert und darüber hinaus völlig kostenlos eröffnet werden. Für den Antrag müssen Bankkunden noch nicht einmal das Haus verlassen, da er bequem online erfolgen kann.

Im Gemeinschaftskonto Vergleich können Verbraucher die Angebote der Banken gegenüberstellen und sämtliche Konditionen vergleichen. Sobald das geeignete Partnerkonto ausfindig gemacht wurde, dauert der Antrag selbst nur wenige Minuten. In der Antragstrecke müssen alle zukünftigen Kontoinhaber ihre persönlichen Daten sowie Adressdaten und einige Informationen zu Beruf und Einkommen angeben. Anschließend werden die Informationen an die Bank übermittelt.

Diese prüft die Daten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Im Falle einer erfolgreichen Prüfung werden den Kunden die Antragsunterlagen daraufhin per Post geschickt. Die Papiere müssen gegebenenfalls fertig ausgefüllt und von allen Antragstellern unterschrieben werden. Den Unterlagen liegt zudem ein PostIdent-Coupon mit einer individuellen Referenznummer bei. Dieser muss gemeinsam mit den Antragsunterlagen auf eine beliebige Poststelle mit elektronischem Postschalter gebracht werden.

Das PostIdent-Verfahren dient der Identifikation der Neukunden

Dort führt ein Mitarbeiter der Post das PostIdent-Verfahren durch, das von den Banken zur eindeutigen Identifikation der Neukunden ohne persönlichen Kontakt genutzt wird. Bei der Eröffnung eines Partnerkontos müssen immer alle Antragsteller auf der Poststelle erscheinen und sich dort mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen. Der Post-Mitarbeiter prüft die Ausweisdaten und überträgt sie in den PostIdent-Coupon. Danach muss dieser von den Antragstellern unterschrieben werden. Abschließend schickt der Mitarbeiter den Coupon und die Antragsunterlagen an die Bank zurück. Das gesamte PostIdent-Verfahren ist mit keinen Kosten verbunden.

Einige Banken bieten neuen Kunden mit PostIdent Comfort einen ganz besonderen Service an. Hier vereinbart ein Mitarbeiter der Post einen Termin mit den Antragstellern und führt die Identifikation dann bequem bei ihnen zuhause durch. Trifft er die Neukunden nicht an, versucht er es zwei weitere Male erneut. Erst dann werden die Unterlagen auf die nächstgelegene Poststelle gebracht. Die Antragsteller werden selbstverständlich darüber informiert und können das PostIdent-Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt dort durchführen. Da das Bankwesen in der Bundesrepublik dem Geldwäschegesetz unterliegt, ist das PostIdent-Verfahren für die deutschen Geldhäuser verpflichtend. Das Gesetz besagt, dass ein Girokonto unter keinen Umständen unter falschem oder erfundenem Namen eröffnet werden darf. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Gemeinschaftskonten.

Immer mehr Banken bieten mittlerweile die Legitimation über die Webcam daheim am eigenen PC an. Bei dieser Video-Legitimation halten Sie das Ausweisdokument zu einem festen Termin während eines Videochats mit der Bank in die Webcam. Mit der Video-Legitimation lassen sich Kontoeröffnungen in nur wenigen Minuten abwickeln.

Das alte Giro- oder Partnerkonto nicht überstürzt kündigen

Die Bank bearbeitet den Antrag und lässt den neuen Kunden die Kontoeröffnungsunterlagen anschließend per Post zukommen. Dabei werden sowohl sensible Daten wie PINs und TAN-Bögen als auch die Girocards und gegebenenfalls die Kreditkarten separat verschickt. Auf diese Weise kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden, falls die Briefe in falsche Hände geraten sollten.

Soll ein altes Girokonto oder Gemeinschaftskonto aufgelöst werden, darf die Kündigung nicht überstürzt erfolgen. Die Verfügungsberechtigten müssen erst sicherstellen, dass sämtliche Zahlungspartner über die neuen Kontodaten informiert werden. Dazu gehören zum einen sämtliche Stellen, die über eine Einzugsermächtigung verfügen – beispielsweise Telefon- und Internetanbieter, Energielieferanten, Vereine, Versicherungen, Verkehrsbetriebe oder Kreditgeber. Zum anderen müssen alle Zahlungspartner, die regelmäßig auf das Altkonto einzahlen, informiert werden. Darunter fallen unter anderem Mieter, der Arbeitgeber, die Familienkasse, die Rentenstelle oder das BAföG-Amt.

Sicherheitshalber sollten beide Konten etwa drei Monate parallel geführt werden. Auf diese Weise werden Mahngebühren und hohe Rückbuchungskosten vermieden, falls ein Zahlungspartner vergessen wurde. Die anschließende Kündigung des alten Girokontos oder Partnerkontos kann form- und fristlos in Briefform erfolgen. Einige Banken akzeptieren auch Kündigungen per Fax oder per Mail.

Zum » Gemeinschaftskonto-Vergleich