Ein Girokonto in wenigen Schritten in ein Gemeinschaftskonto umwandeln

Ein Girokonto in wenigen Schritten in ein Gemeinschaftskonto umwandeln

Wer bisher sein Konto als alleiniger Kontoinhaber geführt hat und diesen Umstand nun zugunsten eines gemeinsam geführten Kontos ändern möchte, weiß oft nicht genau, wie die Änderung möglichst schnell und unkompliziert zu machen ist. Einige Banken bieten online hilfreiche Services, doch wem ganz einfach die Zeit fehlt und wer ohne großen Aufwand zum Ziel kommen möchte, liest sich am besten unsere fünf Tipps zur Umwandlung des gewöhnlichen Einzelkontos in ein Gemeinschaftskontodur

In fünf Schritten zum Gemeinschaftskonto

Bei der Umwandlung eines Girokontos mit einem Kontoinhaber in ein Girokonto mit zwei gleichberechtigten Kontoinhabern ist einiges zu berücksichtigen. Bevor Sie sich jedoch zu diesem Schritt entscheiden, sollten Sie für sich selbst prüfen, ob eventuell auch eine einfache Kontovollmacht für Ihre Zwecke ausreichend ist. Diese lässt sich nämlich einfach auf Wunsch des Kontoinhabers einrichten.

Wer dennoch die Gemeinschaft mit einem gemeinsam genutzten Girokonto unterstreichen und damit dem Partner den unbeschränkten Zugriff auf das Konto gestatten möchte, wandelt das Girokonto in ein Gemeinschaftskonto um. Wie bei einer Kontoeröffnung muss dieser Vorgang schriftlich und mit der Vorlage von Ausweisdokumenten erfolgen.

  • 1. Sprechen Sie mit ihrem Partner über die gemeinsamen Finanzen. Legen Sie Regeln fest, wie das gemeinsame Konto genutzt werden soll und wer in welcher Höhe darauf einzahlt und bis zu welchem Umfang Verfügungen ohne vorherige Absprache vorgenommen werden können. Die wichtigste Voraussetzung für die Führung eines Gemeinschaftskontos ist Vertrauen, zusätzlich kann man mit einem Partnervertrag die vereinbarten Regelungen für das gemeinsam genutzte Girokonto rechtssicher festlegen. Beide Partner sollten sich bewusst darüber sein, dass sie vor der Bank gleichermaßen für Schulden auf dem gemeinsamen Girokonto haften. Paare, die nicht verheiratet sind, sollten sich Gedanken über die Nutzung des Gemeinschaftskontos im Sterbefall eines der beiden Kontoinhaber und im Trennungsfall machen. Auch auf die Steuererklärung hat ein Gemeinschaftskonto Einfluss: Nur Verheiratete können das Gemeinschaftskonto gemeinsam veranschlagen und Freistellungsaufträge einreichen, für unverheiratete Paare ist das nicht möglich, das heißt, hier kommen auch weiterhin Einzelkonten zum Tragen.
  • 2. Festlegung der Konten: Jeder Partner nutzt zusätzlich zum Gemeinschaftskonto ein Einzelkonto – dann macht unter Umständen nicht die Umwandlung eines Girokontos Sinn, sondern die komplette Neueröffnung eines gemeinsamen Girokontos. Je nachdem ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, sollte es die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen der gemeinsamen Kontoführung genau abwägen.
  • 3. Bei Umwandlung eines bestehenden Einzelkontos ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme zur Bank. Im zweiten Schritt dann Festsetzen eines Termins zur Kontoumwandlung, an dem beide Partner teilnehmen können, oder schriftliche Erklärung zur Umwandlung in ein Gemeinschaftskonto mit Postident-Verfahren oder Video-Legitimation mit den Ausweisdokumenten beider Partner.
  • 4. Bei Neueröffnung eines gemeinsam genutzten Girokontos Auswahl eines möglichst günstigen oder sogar kostenlosen Girokontos in unserem Vergleich. Paare sollten besonders auf die Kosten für die jeweilige Partnerkarte, inkludierte Kreditkarten und die Möglichkeiten zur kostenfreien Bargeldverfügung in Deutschland und weltweit achten. Vorteilhaft sind möglichst geringe Kosten oder die komplette Kostenfreiheit für die Kontoführung. Einige Anbieter haben Bedingungen für die kostenlose Kontoführung, wie einen Mindestgeldeingang im Monat oder einen Mindestumsatz bei den Kreditkarten. Andere Anbieter richten zusätzlich kostenfreie Tagesgeldkonten für Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ein.
  • 5. Mit dem Erhalt der Bestätigung zur erfolgreichen Umwandlung in ein Partnerkonto oder dem Willkommensschreiben zur Kontoeröffnung des Gemeinschaftskontos kann das Konto von beiden Kontoinhabern voll genutzt werden. Wer seinen Partner darüber hinaus absichern will, kann außerdem ein Testament formulieren, in dem der unverheiratete Partner berücksichtigt wird, beziehungsweise festgelegt wird, was im Sterbefall mit dem Gemeinschaftskonto passieren soll.
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