Gemeinschaftskonten im Trennungsfall

Gemeinschaftskonten im Trennungsfall

Wenn die Beziehung zerbricht, die Wohngemeinschaft sich nichts mehr zu sagen hat, oder die Ehe scheitert, ist das für keinen der Partner angenehm. Und auch wenn man mitten im Trennungsprozess nicht gerne daran denken möchte, sollte man sich doch frühzeitig um eine Aufteilung der bisher gemeinsam geführten Finanzen bemühen. Denn oftmals ist den Kontoinhabern eines Gemeinschaftskontos nicht ausreichend bewusst, dass sie für Schulden des anderen auf dem gemeinsamen Konto haften.

Wenn die Liebe geht: Kontoplünderung durch den Ex-Partner

Plündert einer der Kontoinhaber im Fall einer Trennung das gemeinsame Konto stehen juristische Auseinandersetzungen an, die Zeit und Geld kosten. Um dieses Szenario zu vermeiden und es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, helfen sachliche Vereinbarungen im Trennungsfall. Auch unter Steueraspekten gibt es einige Punkte zu berücksichtigen. Ist man sich über die Trennung einig sollte man umgehend das Gemeinschaftskonto auflösen oder auf einen der beiden bisherigen Kontoinhaber zum Einzelkonto umwandeln lassen. Jedem Partner steht dabei je zur Hälfte das Guthaben auf dem bisher gemeinsam geführten Konto zur Verfügung. Plündert einer der Partner das Konto steht dem anderen gesetzlich eine Rückzahlung zu. Maßgeblich ist der Kontostand zum Zeitpunkt der Trennung. Daher sollte man das offene Gespräch mit seinem ehemaligen Partner suchen und zeitnah die Aufteilung der finanziellen Ressourcen sachlich und ausgeglichen für beide Seiten regeln.

Vereinbarungen zeitnah treffen und umsetzen

Wer trotz Trennung noch im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung lebt, besitzt rechtlich gesehen einen Wohnvorteil, den der jeweils andere Partner in Form einer Nutzungsentschädigung einklagen kann. Gerade in einem solchen Fall ist es unter steuerlichen Aspekten wichtig, schnell eine Klärung und vor allem eine Aufteilung der Finanzen vorzunehmen. Je eher man im Fall einer Trennung Vereinbarungen zum Gemeinschaftskonto und der künftigen Aufteilung trifft, desto besser sind beide Kontoinhaber vor Verlusten, rechtlichen Auseinandersetzungen und Steuerfallen geschützt. Handeln sollten beide Partner in eigenem Interesse umgehend und umfassend.

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