Immobilienkredit-Vergleich - Immobilie gemeinsam finanzieren

Nettodarlehensbetrag
Euro
Kreditlaufzeit
Beleihung
Tilgung
Postleitzahl

vergleich-auch-du.de
Baufinanzierung
3,22%
Sollzins geb.
3,30%
Effektivzins p.a.
441,67€
mntl. Rate
76.343,13€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,30%, Sollzins gebunden p.a.: 3,22%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 129.129,15 €
Dr. Klein
Baufinanzierung
3,29%
Sollzins geb.
3,37%
Effektivzins p.a.
447,50€
mntl. Rate
76.256,52€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,37%, Sollzins gebunden p.a.: 3,29%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 129.732,56 €, Darlehensgeber/-vermittler: Dr. Klein Privatkunden AG, Hansestr. 14, 23558 Lübeck
Interhyp
Baufinanzierung
3,38%
Sollzins geb.
3,46%
Effektivzins p.a.
455,00€
mntl. Rate
76.144,56€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,46%, Sollzins gebunden p.a.: 3,38%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 130.507,40 €, Darlehensgeber/-vermittler: Interhyp AG, Marcel-Breuer-Str. 18, 80807 München
Baufiline
Baufinanzierung
3,41%
Sollzins geb.
3,50%
Effektivzins p.a.
458,33€
mntl. Rate
76.094,58€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,50%, Sollzins gebunden p.a.: 3,41%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 130.851,41 €, Darlehensgeber/-vermittler: BaufiService GmbH, Am Stockenwald 1, 88276 Berg
DTW Immobilienfinanzierung
Baufinanzierung
3,52%
Sollzins geb.
3,60%
Effektivzins p.a.
466,67€
mntl. Rate
75.969,05€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,60%, Sollzins gebunden p.a.: 3,52%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 131.710,47 €, Darlehensgeber/-vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim
DSL Bank & Starpool Baufinanzierung
Baufinanzierung
3,61%
Sollzins geb.
3,67%
Effektivzins p.a.
472,50€
mntl. Rate
75.880,67€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,67%, Sollzins gebunden p.a.: 3,61%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 132.310,98 €, Darlehensgeber/-vermittler: Starpool Finanz GmbH, Hansestr. 14, 23558 Lübeck
ING
Baufinanzierung
3,61%
Sollzins geb.
3,70%
Effektivzins p.a.
475,00€
mntl. Rate
75.842,66€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,70%, Sollzins gebunden p.a.: 3,61%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 132.568,14 €, Darlehensgeber/-vermittler: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main
PSD Bank Nürnberg
Baufinanzierung
3,65%
Sollzins geb.
3,71%
Effektivzins p.a.
475,83€
mntl. Rate
75.829,98€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,71%, Sollzins gebunden p.a.: 3,65%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 132.653,82 €, Darlehensgeber/-vermittler: PSD Bank Nürnberg eG, Willy-Brandt-Platz 8, 90402 Nürnberg
Allianz
Baufinanzierung
3,70%
Sollzins geb.
3,76%
Effektivzins p.a.
480,00€
mntl. Rate
75.766,42€
Restschuld
* Repr. Bsp: Effektiver Jahreszins: 3,76%, Sollzins gebunden p.a.: 3,70%, Bearbeitungsgebühr: 0,00%, Nettodarlehensbetrag: 100.000 €, 120 Raten, besichert durch Grundpfandrecht, Kosten für Eintragung Grundschuld und Gebäudeversicherung nicht enthalten, Gesamtbetrag: 133.082,05 €, Darlehensgeber/-vermittler: Allianz Deutschland AG, Königinstraße 28, 80802 München
* Werte für gewählten Zeitraum. Bitte beachten Sie die detaillierten Preisinformationen gem §6 PAngV, die Sie über den Infobutton erhalten. Alle Angaben ohne Gewähr. In Kooperation mit financeAds: Datenschutzhinweise Alle Angaben ohne Gewähr, © financeAds.net

Die gemeinsame Baufinanzierung

Der Traum von der eigenen Immobilie ist für viele Paare das Ziel einer gemeinsam angelegten Finanzierung. Gerade wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist der Hausbau oder Wohnungskauf die ideale Alternative zum Wohnen zur Miete. Die Immobilie bietet nicht nur gemeinsamen Wohnraum, der frei nach eigenen Wünschen gestaltet werden kann, sondern dient unter anderem auch zur Altersvorsorge.

Endlich in den eigenen vier Wänden!

Die eigenen vier Wände endlich zu verwirklichen und eine gemeinsame Baufinanzierung aufzunehmen, kann äußerst sinnvoll sein. Erfahrungsgemäß akzeptieren die Banken gerne zwei Gesamtschuldner für ein Baudarlehen. Da nach § 421 beide Kreditnehmer für die gemeinsame Baufinanzierung als Gesamtschuldner haften, besteht für die Banken ein geringeres Kreditausfallrisiko. Dieser Umstand birgt jedoch für unverheiratete Gemeinschaften eine spezielle Gefahr. Zerbricht während der Kreditlaufzeit die Beziehung und einer der Partner stellt deshalb die Zahlungen der anteiligen Kreditrate ein, wird die Bank auf den verbleibenden Partner zurückgreifen. Dieser muss dann in vollem Umfang für die Restschuld haften. Da bei einer gemeinsamen Baufinanzierung die Höhe der Kreditrate für zwei Partner festgelegt wurde, ist diese oftmals zu hoch, um von einem Partner alleine gestemmt werden zu können.

Mögliche Rechtsfolgen bei gemeinsamen Baukrediten von Unverheirateten

Stirbt gar einer der Partner während der Laufzeit für die Baufinanzierung, wird es für den verbliebenen Partner ohne entsprechende Vereinbarungen schwierig. Er kann keinerlei Ansprüche an die Fortführung des Kredites stellen und muss mit den Erben über die Fortsetzung der ehemals gemeinsamen Baufinanzierung neu verhandeln. Zusätzlich werden unverheiratete Partner nicht in der Erbfolge berücksichtigt und gehen leer aus. Das kann sich insbesondere dann böse auswirken, wenn die Erben die gemeinsame Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Ohne ein zu Lebzeiten festgelegtes lebenslanges Wohnrecht, das von einem Notar aufgesetzt und bestätigt wurde, droht sogar der Auszug aus der gemeinsamen Immobilie. Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind hingegen abgesichert, da sie im Erbrecht berücksichtigt werden. Für diese Gruppen bestehen keine Risiken bei der Aufnahme einer gemeinsamen Baufinanzierung.

Was können unverheiratete Paare tun, um sich rechtlich abzusichern?

Paare, die keine Hochzeit planen, aber dennoch gemeinsam eine Immobilie finanzieren möchten, sollten klare Vereinbarungen treffen, die Regelungen für den Fall der Trennung enthalten. Besonders zu regeln ist auch der Todesfall einer der beiden Partner. Es sollte schriftlich festgehalten werden, was im Trennungs- oder Todesfall mit der gemeinsam abgeschlossenen Baufinanzierung geschieht und vor allem, wie die Immobilie genutzt werden soll. Bewohnt man das Haus oder die Wohnung selbst, kann es darüber hinausgehend sinnvoll sein, dem jeweiligen Partner ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen und ein Testament rechtssicher beim Notar anzulegen, in dem die Fragen zur Immobilie im Sterbefall geregelt sind.

Hat man bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen, steht einer gemeinsamen Baufinanzierung unverheirateter Paare nichts mehr entgegen. Mit einem Blick in unseren Vergleichsrechner findet man schnell und unverbindlich die passende Baufinanzierung zu günstigen Konditionen. Paare wählen für einen Vergleich einfach den gewünschten Nettodarlehensbetrag, die Kreditlaufzeit, die Beleihung und die Tilgung. Mit einem Klick auf den Button „Rate berechnen“, werden die Ergebnisse für das gemeinsame Baudarlehen angezeigt. In der momentanen Niedrigzinsphase profitieren Paare, die gemeinsam Immobilien erwerben wollen, von besonders günstigen Kreditzinsen. In der Spalte „monatliche Rate/Restschuld“ sieht man welchen Betrag man im Monat zurückzahlt und, in welcher Höhe die Restschuld nach Ablauf der gewählten Kreditlaufzeit aufläuft. Auf diese Weise ist es sehr leicht, die Angebote zur Baufinanzierung auszuwählen und sich für das passende Baudarlehen zu entscheiden. Als weitere Entscheidungshilfe können die Kundenbewertungen und vorhandene Testsiegel genutzt werden. Die Bewertungen spiegeln die Erfahrungen der Kunden wieder, während die Auszeichnungen besondere Vorteile der einzelnen Baufinanzierungen aufzeigen. Mit einem Klick auf „Zum Anbieter“ wird man direkt zur kreditausgebenden Bank weitergeleitet und kann dort in nur wenigen Schritten den gemeinsamen Baukredit online beantragen.

Im Grundbuch sollten beide Partner stehen

Hat man nun rechtssichere Vereinbarungen untereinander getroffen und eine gemeinsame Baufinanzierung erfolgreich beantragt, gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt, den unverheiratete Paare unbedingt beachten sollten. Beide Partner sollten sich im Grundbuch für die gemeinsame Immobilie eintragen lassen, nur so ist sichergestellt, dass beide Rechte an der Immobilie erwerben. Allein der Nachweis an der gemeinsamen Finanzierung oder erbrachte Renovierungsarbeiten am Haus oder der Wohnung gelten nicht als rechtlicher Besitz an der Immobilie. Sind beide Partner im Grundbuch eingetragen, sind sie beide vor dem Gesetz gleichwertige Eigentümer mit den jeweiligen Rechten und Pflichten. So lässt es sich auch als unverheiratetes Paar sorgenfrei finanzieren und wohnen.

Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Möchten sich unverheiratete Paare aber auch Verheiratete zusätzlich für den Eintritt des Todes einer der beiden Partner absichern, kommt neben dem Erbschaftsvertrag oder Partnervertrag unter bestimmten Umständen eine Risikolebensversicherung in Frage. Paare, die mit Trauschein zusammenleben, können so den Hauptverdiener absichern. Sollte der Ehepartner während der gemeinsamen Finanzierung versterben, zahlt die Versicherung. Unverheiratete Paare haben die Möglichkeit sich über Kreuz zu versichern, allerdings laufen dann auch doppelte Kosten auf. Paare und Gemeinschaften sollten genau prüfen, ob eine Risikolebensversicherung wirklich lohnenswert ist, oder ob man mit einem Partnerschaftsvertrag, einem Testament und der Grundbucheintragung beider Partner nicht schon zur Genüge abgesichert ist.

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