Mitte bis Ende August und September 2023 ist es wieder soweit: Das neue Schuljahr beginnt. Mit dem Start des neuen Schuljahrs gibt es häufig neue Klassenzusammensetzungen und jedes Jahr werden auch Erstklässler eingeschult. So gibt es nicht nur für die Neulinge in den Klassen und für die Grundschüler der ersten Klasse jede Menge Neues, sondern auch für die Lehrkräfte. Die Pädagogen lernen ihre neuen Schulklassen kennen und haben Kontakt zu den Eltern der neu hinzugekommenen Schüler. Früher oder später kommt dann auch die Frage auf, wie man es möglichst unkompliziert handhaben kann, wenn beispielsweise Geld für eine Klassenfahrt, Ausflüge und weitere Schulprojekte gesammelt werden soll. Viele Eltern und Lehrer entscheiden sich dann gemeinsam für ein Klassenkassenkonto, das als Guthabenkonto geführt wird.
Dieses Girokonto, das für das Einsammeln von Geld für Projekte der Klasse verwendet wird, ist aus Sicht der Lehrer, Eltern und Schüler zwar ein Klassenkassenkonto, die Banken kennen ein so bezeichnetes Konto allerdings nicht. Denn im Prinzip ist es ganz einfach ein privates Girokonto, das von einem der Erwachsenen eröffnet wird. Für die Eröffnung eines Girokontos gelten demnach die gewöhnlichen Anforderungen an Bonität, Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland. Daher sollten die Eltern und Lehrer in einer Besprechung klären, wer das Girokonto für die Klasse eröffnet und verwaltet. Zusätzlich sollte auch festgehalten werden, wie das Konto genutzt werden soll.
InhaltHat sich eine Person bereit erklärt, ein privates Girokonto für die Zwecke der Klasse zu eröffnen, sollte auch der mögliche Kostenfaktor geklärt werden. Nicht alle Leistungen eines Girokontos sind heutzutage bei verschiedenen Anbietern kostenlos inklusive. So gibt es einige Banken und Sparkassen, die eine monatliche Kontoführungsgebühr berechnen, andere Anbieter - meist Direktbanken - bieten ihre Online-Konten ohne Kontoführungsgebühren an. Bei einigen Anbietern gibt es aber auch Bedingungen für die kostenfreie Kontoführung, etwa die Einrichtung als Gehaltskonto. Da solche Bedingungen bei einem Konto für die Klasse nicht erfüllt werden können, bieten sich sogenannte Girokonten mit kostenfreier Kontoführung ohne Bedingungen an. Wer Dienstleistungen am Bankschalter in Anspruch nehmen möchte, muss bei vielen Konten mit Zusatzkosten rechnen. Alternativ dazu, sollte das künftige Klassenkassenkonto ausschließlich per Online-Banking oder Mobile Banking App geführt werden, um unnötige Kosten einzusparen. Auch bei der Ausstattung mit Karten gibt es Unterschiede. Am besten achtet man im Vergleich der Klassenkassenkonten darauf, dass eine Bankkarte und eine Kreditkarte im Kontopaket enthalten sind, bei denen keine Ausgabegebühr oder Jahresgebühr anfällt.
Achten Sie bei dem Girokonto, das als Klassenkassenkonto eingesetzt werden soll, außerdem auf die Verfügungsoptionen des vorhandenen Guthabens. Viele Banken haben Tages- oder Wochenlimits für die Bargeldverfügung am Automaten, der bei Einsatz der Kontokarten im Ausland noch weiter reduziert sein kann. Statt hohe Summen Bargeld vom Klassenkassenkonto abzuheben, ist es ohnehin besser und sicherer Kartenzahlungen und SEPA-Überweisungen zu nutzen, um Verbindlichkeiten zu begleichen. Mit der digitalen Kontoübersicht behält man so auch besser den Überblick über die Ausgaben und Zahlungseingänge auf dem Klassenkassenkonto, als beim Operieren mit Bargeld. Auch sollten die Schüler ihren Anteil nicht in Form von Bargeld beim Lehrer oder der verantwortlichen Person abgeben. Besser ist es, wenn die Eltern den Beitrag zum Klassenprojekt ganz einfach auf das Girokonto, das als Klassenkasse dient, überweisen.
Sie meinen, das gibt es nicht? Wir sagen: Vergleichen Sie doch hierzu jetzt die Girokonten in unserem tagesaktuellen Vergleich. Auf den oberen Positionen finden Sie bereits in der Grundeinstellung unseres Rechners Girokonten ohne Kontoführungsgebühr mit den entsprechenden Karten.
Sie wollen nicht mehr lange abwarten, denn alle Punkte sind geklärt und das Klassenkassenkonto soll so schnell wie möglich aktiv zu nutzen sein? Dann halten Sie schon mal den Ausweis bereit. Viele Girokonten können heute schon in wenigen Minuten online eröffnet werden, da die Legitimation – also der Abgleich von Daten mit der Person und einem amtlichen Ausweisdokument – per Videochat erfolgt. Denken Sie aber bitte daran, ein so vermarktetes Produkt Klassenkassenkonto gibt es nicht, Sie eröffnen grundsätzlich ein privates Girokonto.
Die Hauptvorteile beim privaten Girokonto als Klassenkasse sind die Praktikabilität und die Bargeldlosigkeit. Einzahlungen etwa für Klassenfahrten, Ausflüge, Weihnachtsfeiern, gemeinsames Kochen oder Frühstücken, aber auch für Kopien, die im Laufe des Jahres anfallen, können von den Eltern per Online oder Mobile Banking bis zum Stichtag überwiesen werden. Die Schüler müssen nicht mehr mit Bargeld losmarschieren um es dann beim Lehrer oder der bestimmten Kassenverwaltung abzugeben. Das ist zum einen sicherer, denn Bargeld wird wohl auch kaum das ganze Jahr in einer Geldkassette irgendwo aufbewahrt, sondern auch wieder auf der Bank eingezahlt, sodass jemand mit einer mitunter größeren Summe Bargeld erst einmal zur Bank muss. In der Bank selbst kommen beim Handling mit Bargeld dann auch noch Gebühren für die Bedienung am Schalter hinzu. Diese entfallen beim digitalen und bargeldlosen Umgang mit der Klassenkasse vollständig. Zudem hat man durch die Übersicht der Onlinebuchung einen schnellen Überblick, welche Eltern bereits Beträge gezahlt haben und welche nicht, und Gebühren für Serviceleistungen am Bankschalter entfallen und belasten nicht die gemeinsame Klassenkasse. Möchte man außerdem eine Reisebuchung etwa als Klassenfahrt oder Ausflug buchen, lässt sich die Bezahlung dann auch wieder ganz einfach über die zum Girokonto gehörende Kreditkarte oder digital per Überweisung ausführen.
Doch in den meisten Bundesländern ist die Rechtsgrundlage der Klassenkasse oder etwaige Regeln zur Klassenkasse ungeklärt beziehungsweise nicht vorhanden. Auch gibt es keine Urteile zum Thema Klassenkasse.
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie als Lehrer also tätig sind, bleibt dann möglicherweise nur das Agieren im Graubereich und die Eröffnung eines privaten Girokontos, das für die Zwecke der Kasse genutzt wird. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, sollte die für die betroffene Klasse handelnde Gemeinschaft aus Lehrer und Eltern Regelungen treffen, etwa zu Fristen der Einzahlungspflichten von Eltern, wie diese erfolgt – am besten digital – und was passiert, wenn beispielsweise ein Ausflug für den bereits eingezahlt wurde, abgesagt wird. Besteht dann ein Anspruch auf Auszahlung an die Eltern und innerhalb welcher Frist? Wann und wie erfolgt die Abrechnung der Klassenkasse? All diese Dinge sollten vor der Nutzung eines Kontos für die Klassenkasse erfolgen und in einem Elternbrief zusammengefasst werden.
Das Bundesland Hessen hat den Bereich der Geldverwaltung in Schulen klarer geregelt. Seit dem Jahr 2009 besteht die Option ein Schulgirokonto einzurichten. Es kann vom jeweiligen Schulleiter im Namen des Landes Hessen eingerichtet werden und für drei Arten von Konten genutzt werden. Ein sogenanntes Schulgirokonto dient der Verwaltung von Landesmitteln , der Verwaltung von Drittmitteln und der Verwaltung von Mitteln einer Klasse oder eines Kurses. Wenn Sie Lehrer oder Elternteil eines Schulkindes an einer Schule in Hessen sind, ist Ihr erster Ansprechpartner zur Einrichtung einer Klassenkasse der jeweilige Schulleiter. Bei der Einrichtung eines Schulgirokontos können Klassenkassen als Unterkonto eingerichtet werden und bieten so einen rechtlich abgesicherten Rahmen. Beim Schulgirokonto handelt es sich allerdings um eine Option, daher kann es auch sein, dass in Ihrem Schulbetrieb noch kein Schulgirokonto besteht, bei dem sich Klassenkonten einrichten lassen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten; entweder stoßen Sie bei Ihrem Anliegen bezüglich der Klassenkasse auf offene Ohren beim Schulleiter und er richtet das sogenannte Schulgirokonto ein, oder Sie greifen auf die an Ihrer Schule übliche Praxis zurück. Wie in den meisten anderen Bundesländern, in denen dieser Bereich nicht klar geregelt ist, bleibt es dann doch meistens bei der Einrichtung eines Onlinekontos durch eine Privatperson. Tatsächlich ist dieser Weg meist der gangbare, denn bei offiziellen Schulgirokonten haben eventuell nicht alle betroffenen Personen Zugriff darauf, so kann es Schwierigkeiten geben, wenn die Person, die für den Kontozugriff des offiziellen Verwaltungskontos bestimmt wurde, beispielsweise erkrankt ist. Auch kann es rechtliche Einschränkungen geben, welche Personengruppen überhaupt auf das Drittmittelkonto als Klassenkonto zugreifen dürfen. Da ist es dann leider oftmals leichter im Privaten eine Lösung zu finden. Halten Sie sich aber in jedem Fall an die an der Schule gültigen Regeln und Absprachen, bevor Sie im Alleingang ein privates Girokonto als Klassenkassenkonto einrichten.
Auf einigen Webseiten wird die Eröffnung eines Klassenkassenkontos für jedes neue Schuljahr empfohlen. Dieser Tipp geht aber ins Leere, denn wenn beispielsweise der Klassenlehrer das Konto eröffnet, bleibt er ja über Jahre üblicherweise der Klassenlehrer und selbst, wenn dies nicht der Fall ist, kann er doch das bereits eingerichtete Girokonto auch für die neu übernommene Klasse oder den Kurs nutzen. Selbst wenn der Lehrer als Kontoinhaber eines privaten Girokontos, das als Klassenkasse genutzt wird, die Lehranstalt wechselt, kann er das bestehende Konto für die neue Klasse verwenden. Voraussetzung ist selbstverständlich immer, dass Eltern, Lehrer und Schüler damit einverstanden sind und keine gegenteiligen Regelungen oder eine abweichende Praxis an der jeweiligen Schule bestehen. Lehrer können sich auch im Kollegium umhören, wie andere Lehrkräfte dieses Thema lösen. Genau wie beim Klassenlehrer verhält es sich bei einem Elternteil, das die Einrichtung und Führung des Klassenkassenkontos übernimmt. Auch in diesem Szenario ist es doch üblicherweise so, dass das Schulkind mehrere Jahre eine Schule besucht und daher die Klassenkasse mit der Schulausbildung sozusagen mitwächst. Von daher benötigt man keinesfalls für jedes neue Schuljahr ein neues Girokonto als Klassenkasse.
Das Schulhalbjahr endet jeweils mit dem Beginn der Sommerferien. Immer nach den langen Ferien in den Sommermonaten startet das neue Schuljahr. Für das Jahr 2022 sind das folgende Termine:
Wer das Girokonto einrichtet und verwaltet, auf dem die Beiträge für die Klasse gesammelt werden sollen, bestimmen normalerweise Eltern und Lehrer gemeinsam. Selbstverständlich ist das eine freiwillige Angelegenheit, ein Lehrer muss nicht zwangsläufig das sogenannte Klassenkassenkonto verwalten.
Das Klassenkassenkonto sollte von einer volljährigen Person eingerichtet werden, die sich dazu bereit erklärt. Welche Person diese Aufgabe übernehmen kann, klären Eltern und Lehrer in einer Besprechung. Hier sollte auch geregeltwerden, wie mögliche Kosten umgelegt werden und was bei Zahlungsverzug geschieht. Aber beachten Sie, auch wenn Eltern und Lehrer die Bezeichnung Klassenkassenkonto wählen, ein solches Konto gibt es nicht. Es wird ein privates Girokonto eröffnet.
Viele Lehrer sehen keinen anderen praktikablen Weg, als die Ausgaben der Klasse über ihr persönliches Girokonto einzusammeln. Damit vermischen sich privates Vermögen und die Gelder der Klassenkasse. Mitunter muss der Lehrer dann vielleicht sogar seinen Dispo in Anspruch nehmen, wenn säumige Eltern den Beitrag für ihr Kind nicht rechtzeitig überweisen. Eine Alternative zu dieser Vermischung ist die Einrichtung eines separaten Girokontos, das nicht zwangsläufig vom Lehrer geführt werden muss. Am besten entscheiden Eltern und Lehrer gemeinsam, welche Person diese Aufgabe übernehmen kann.
Der Bereich, wie mit Ausgaben für die Klasse verfahren werden soll, ist an vielen Schulen nicht klar geregelt. Mitunter gibt es sogar ein Verbot eine Klassenkasse anzulegen, gemeint ist hier eine Geldkassette mit Bargeld. Eltern und Lehrer sollten sich bei der Schulleitung erkundigen, welche Regelungen Anwendung finden und sich dann entscheiden, auf welche Art und Weise das Klassenkassenkonto angelegt werden soll.
Es kann durchaus unterschiedliche Regelungen pro Bundesland aber auch pro Schule geben. Daher sollten sich Eltern und Lehrer im ersten Schritt erkundigen, welche Regelungen an ihrer Schule bestehen, oder wie die bisherige Praxis im Umgang mit Klassenkassen aussieht.
Auch Eltern können ein Girokonto für die Belange der Klasse einrichten und verwalten, insofern sie sich dazu bereit erklären. Hierzu sollten sich Eltern und Lehrer der betroffenen Schüler verständigen.
Ein Dispositionskredit und eine Kreditkarte können dann nützlich sein, wenn zusätzliche Sicherungsleistungen verlangt werden, sogenannte Deposits, aber auch dann, wenn plötzlich unvorhergesehene Ausgaben zu bestreiten sind. Eine Kreditkarte bietet zudem die Möglichkeit des weltweiten Bargeldbezugs und kann zur bargeldlosen Zahlung in Hotels und Restaurants genutzt werden. Eltern und Lehrer entscheiden am besten gemeinsam, wie das Girokonto für Klassenzwecke ausgestattet sein soll, wenn keine Vorgaben von Seiten der Schule bestehen.
Wenn die Schule in diesem Bereich Regeln und Vorgaben aufgestellt hat sind diese gültig. Eröffnet eine der erwachsenen Personen ein privates Girokonto, das als Klassenkasse dienen soll, sind Absprachen sinnvoll.
Erstklässler und Schüler, die auf eine neue Schule wechseln und Lehrer, die mit neuen Klassen starten, freuen sich schon jetzt auf den Beginn des neuen Schuljahrs. Wo für die einen ein neuer Lebensabschnitt und das Entwachsen aus dem Kindergarten, der Grundschule oder der Orientierungsstufe beginnt, wechseln andere in eine neue Klasse und wachsen mit einem veränderten Umfeld weiter. Für die Lehrer steht währenddessen das Einstellen auf die neuen Klassen im Vordergrund. Auch Eltern betroffener Schüler wollen die Schule und die Pädagogen kennenlernen und setzen sich mit dem Lehrplan sowie anstehenden Eltern-Lehrer-Versammlungen auseinander. Für die Erstklässler werden wundervoll gefüllte Schultüten vorbereitet und die Großeltern zur Einschulung geladen.
weiter...Noch immer ist keine Lösung in Sicht für eine bundesweite Regelung zum Thema Klassenkasse beziehungsweise den für diesen Zweck entsprechenden und rechtssicheren Girokonten. Das bringt gerade die vielen neuen Aushilfslehrer zu Überlegungen. Auf eine Lösung über die Schulen oder den Gesetzgeber kann wohl noch lange gewartet werden – auch, weil vereinzelt Gewerkschaften mögliche Lösungsoptionen bisher nicht unterstützten.
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