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Einen Kredit gemeinsam aufnehmen

Wer bereits ein Gemeinschaftskonto führt, für den liegt es nahe, auch gemeinsame Finanzierungen in Angriff zu nehmen. Durch die Verteilung des Kreditrisikos auf zwei sind hier häufig bessere Konditionen drin. Zudem gewähren die Banken leichter den Kredit, wenn eine positive Bonität zweier Kreditnehmer vorliegt. Das Kreditausfallrisiko für gemeinsam aufgenommene Kredite ist daher gering.

Zwei Kreditnehmer für ein Darlehen akzeptiert die Bank eher

Gerade bei der Finanzierung größerer Summen kann es sinnvoll sein, das Darlehen zu zweit zu beantragen. Die Banken finanzieren in der Regel lieber größere Kreditbeträge mit zwei Schuldnern, als zwei kleinere Darlehen mit nur jeweils einem Schuldner. Doch welche Option die richtige ist, sollten Paare vorab gut durchrechnen. Denn bei einem gemeinsam aufgenommene Kredit haften jeweils beide Partner in vollem Umfang für die aufgenommene Kreditsumme. Dies kann zum Beispiel dann schwierig werden, wenn die Laufzeit aufgrund einer hohen Kreditrate recht lang ist. Denn selbst wenn die Partnerschaft zerbrechen sollte, sind die Kreditnehmer an ihren Finanzierungsvertrag mit der Bank gebunden und können nicht einfach aus der Vereinbarung aussteigen.

Tipp: Vorab in einem schriftlichen Vertrag festlegen, was bei einer Trennung mit dem Kredit passieren soll.

Wenn außerdem einer der Partner ein Darlehen aufnehmen möchte, um Sachgüter für sich selbst zu finanzieren, sollte der andere Partner darauf pochen, dass er im Fall einer gescheiterten Partnerschaft von der gemeinsamen Finanzierung komplett freigestellt wird. Noch besser ist es, bei Krediten, deren Verwendung nur einem Partner zu gute kommt, auf eine gemeinsame Finanzierung zu verzichten. Wer hingegen für gemeinsame Anschaffungen einen Kredit aufnehmen möchte, sollte dies tun, weil die Chancen auf die Kreditgewährung mit zwei Darlehensnehmern steigen. Partner können sich gegeneinander absichern, indem sie schriftlich festhalten, was im Fall einer Trennung mit dem gemeinsam aufgenommenen Kredit passieren soll. Wer etwa die Zahlungen für den gemeinsamen Kredit oder die angeschafften Sachwerte übernimmt.

Großer Unterschied für verheiratete und unverheiratete Paare

Wer verheiratet ist, führt häufig auch ein Gemeinschaftskonto und finanziert in der Regel auch gemeinsame Kredite. Hier gibt es keine besonderen Risiken, da bei Tod eines der Ehepartner die Erbfolge klar geregelt ist. Die Versteuerung von Erbschaften bei verheirateten Paaren ist zudem der bei unverheirateten Paaren bessergestellt. Auch Schenkungen sind in einem größeren Rahmen unter Eheleuten möglich, als bei Unverheirateten. Paare, die ohne Trauschein oder amtlich eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben, sollten sich daher auf Eigeninitiative absichern. Dies ist beispielsweise möglich über eine Vorsorgevollmacht und eine Vereinbarung beim Notar. Mit einem Testament lassen sich auch wesentliche Fragen zum Erbe und zur Erbfolge regeln und der Partner als erbberechtigt einfügen, mit dem man ohne amtlichen Trauschein zusammenlebt.

Vor der gemeinsamen Kreditaufnahme sollten Unverheiratete Regelungen vereinbaren

Will man also gemeinsam einen Kredit aufnehmen und von den günstigen Konditionen profitieren, sollte man alle Punkte die Finanzierung betreffend bei Trennung oder Tod eines Partners in einem schriftlichen Vertrag festhalten. Versäumt man es, eine solche Vereinbarung zu schließen, haftet jeder der Partner nach § 421 BGB als Gesamtschuldner. Zahlt also einer der Partner plötzlich nicht mehr seinen Anteil zur monatlichen Kreditrate, wird der verbleibende Partner für die Gesamtschuld in Regress genommen. Dem Geldinstitut ist es dabei gleichgültig, welche Gründe vorliegen, es wird in jedem Fall die Forderungen eintreiben. Das kann schnell unangenehm werden, wurde doch die monatliche Kreditrate bei einer gemeinsamen Finanzierung in einer Höhe passend für zwei Finanziers berechnet. So kommt der verbliebene Partner ohne Regelungen schnell in die Bredouille, wenn er plötzlich die gesamte Kreditrate jeden Monat alleine stemmen muss. Um sich vor einem solchen Szenario zu schützen, sollten beide Partner vor einer möglichen gemeinsamen Kreditaufnahme offen miteinander sprechen, schriftliche Vereinbarungen schließen und auch Vorsorge für Krankheit oder Tod eines der Partner treffen. Dann steht einem gemeinsam aufgenommenen Kredit auch bei Unverheirateten nichts mehr im Wege. In unserem Vergleichsrechner finden interessierte Paare günstige Finanzierungen, die direkt online beantragt werden können.

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