Immer mehr Menschen engagieren sich in Vereinen. Gerade bei Neugründungen steht zunächst die wichtige Frage nach einem geeigneten Konto für den Zahlungsverkehr des Vereins im Raum. Ein sogenanntes Vereinskonto wird von vielen Banken angeboten und ist in der Regel heutzutage per Online- oder Mobile-Banking verfügbar und weist üblicherweise eine kostenlose Kontoführung auf, insofern diese nicht beleghaft erfolgt. Viele neu eröffnete und eingetragene Vereine fürchten vor allem eine komplizierte Vereinskonto-Eröffnung, dabei können solche Zahlungsverkehrskonten für Vereine heute vielfach online beantragt werden.
Ganz klar, ein Girokonto ist für jeden Verein unverzichtbar. Wie sonst sollen Spenden eingehen, Überweisungen getätigt, oder Haushaltsmittel für den Zweck des Vereins genutzt werden können? Mit einem Blick in unserem Vereinskonto-Vergleich lassen sich schnell die Konditionen ermitteln. Üblicherweise sind Vereinskonten in der Kontoführung kostenlos, ebenso auch die zugehörigen Karten – diese können jedoch in der Menge limitiert sein. Girokonten für Vereine werden häufig als Guthabenkonten ohne Dispositionskredit angeboten. Die Verwaltung des Vereinskontos kann jederzeit online oder mobil erfolgen, dazu erhalten alle Bevollmächtigten die Konto-Zugangsdaten. Während das Banking per App oder Online-Banking kostenlos ist, fallen für beleghafte Buchungen Gebühren an. Vereine, die von vorneherein auf digitales Banking setzen, können daher mit einer kostenfreien Kontoführung rechnen. Ein- und Auszahlungen sind an Terminals und Geldautomaten mit den zum Vereinskonto gehörenden Karten möglich. Üblicherweise erhalten Vereine sogenannte Bankkarten für das Vereinskonto, das sind Debitkarten, die bargeldlose Zahlungen und Bargeldabhebungen – häufig kostenfrei im Inland an bankeigenen Automaten – ermöglichen. Guthabenzinsen sind im derzeitigen Niedrigzinsumfeld auf dem Vereinskonto nicht zu erwarten, ganz im Gegenteil, bei höheren Guthaben sind sogar Negativzinsen möglich. Die Kontoauszüge zum Vereinskonto können im elektronischen Postfach abgeholt werden oder an einem Kontoauszugsdrucker erstellt werden.
Vereine halten zur Kontoeröffnung am besten folgende Daten bereit: Zum einen die Register-Nummer und das zuständige Registergericht bei eingetragenen Vereinen und zum anderen die Steuernummer des Vereins. Manche Banken verlangen auch einen beglaubigten Auszug aus dem Vereinsregister oder das Protokoll der letzten Hauptsitzung des Vereins zur Kontoeröffnung. Weiter werden von den Banken Angaben zu allen Bevollmächtigten, gesetzlichen Vertretern und Kontoinhabern des Vereinskontos benötigt. Dazu gehören das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die Steueridentifikationsnummer. Je nachdem, wie der Eröffnungsprozess gestaltet ist, kann mit der Angabe dieser Daten das Vereinskonto online oder auf dem Postweg beantragt werden.