Vertrauensbeweis in der neuen Beziehung: Willst Du ein Konto mit mir?

Alle Jahre wieder feiert die Romantik zum Jahresende ringliche Erfolge

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Immer mehr Alleinerziehende und Singles leben in den Ballungsräumen der Metropolen und sind auf Partnersuche. So kann es sein, dass man schon bald mit dem neuen Partner zusammen ziehen und zur besseren Verwaltung der Finanzen ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchte. Nach dem Heiratsantrag ist die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos wohl einer der schönsten Liebesbeweise in einer Partnerschaft.

Lassen sich Einzelkonten zu Partnerkonten umwandeln?

In der beziehungslosen Zeit haben viele nun Neu-Verliebte Einzelkonten geführt, daher stellt sich die Frage, ob diese in ein Partnerkonto umwandelbar sind. Dies ist bei den meisten Banken per Formular oder auf Antrag möglich. Der zweite Kontoinhaber legitimiert sich zu diesem Zweck vor der Bank und erhält nach dem erfolgreichen Antrag zur Umwandlung Zugriff auf das Partnerkonto. Damit ist eine Umstellung vom Einzel- zum Gemeinschaftskonto relativ schnell und einfach umzusetzen. Rechtliche oder formale Hürden bestehen keine. Auch Lebenspartner, die ohne Trauschein zusammen leben, und Wohngemeinschaften können ganz einfach ein gemeinsames Girokonto führen. Vertrauen in den Partner sollte allerdings bestehen, denn jeder Kontoinhaber greift beim Gemeinschaftskonto unabhängig von der Zustimmung des anderen Kontoinhabers voll auf vorhandene Guthaben zu.

Wenn die Beziehung zerbricht – das Partnerkonto in ein Einzelkonto ändern

Der umgekehrte Weg ist genauso möglich. Die Umwandlung eines Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto, etwa wenn die Beziehung zerbricht, oder sich die Wohngemeinschaft ändert oder ganz auflöst, ist jederzeit möglich. Dann besteht kein Grund mehr zur gemeinsamen Kontoführung, zudem könnte einer der ehemaligen Partner durch seine Verfügungsberechtigung sogar das gemeinsam geführte Konto plündern. Der andere hätte dann das Nachsehen. Damit dieses Szenario nicht eintritt, erklären wiederum beide Kontoinhaber die Umwandlung zu einem Einzelkonto. Der Einzel-Kontoinhaber wird damit wieder alleiniger Verfügungsberechtigter, der ehemalige Partner verliert seine Zugriffsrechte vollständig.

Gemeinschaftskonto-Vergleich